Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert wissenschaftliche und kulturelle Projekte zur Erforschung und Präsentation von Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei den Wechselwirkungen mit den Nachbarkulturen.
Ausgeschrieben wird ein Förderprogramm für Universitäten und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen:
Transfers, Verflechtungen, Netzwerke. Die Deutschen und ihre Nachbarn in Mittel- Und Osteuropa
1. Gegenstand der Förderung
Ziel des Förderprogramms ist es, Forschungen über die Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa anzuregen. Dadurch sollen jene Regionen stärker als bisher in den Fokus der Forschung und in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt werden, in denen Jahrhunderte lang Deutsche als Bevölkerungsmehrheit oder -minderheit gelebt haben. Die Ausschreibung möchte Projekte anregen, die – jenseits nationaler Sichtweisen – Prozesse des kulturellen Austausches, Verflechtungen wechselnder politischer, konfessioneller und sprachlicher Verhältnisse sowie grenzübergreifende personelle und institutionelle Netzwerke in den Mittelpunkt stellen.
Das Förderprogramm umfasst Forschungsprojekte, Grundlagenwerke (Quelleneditionen, Repertorien), Tagungen und Publikationen vornehmlich aus den Bereichen Geschichte, Volkskunde/Europäische Ethnologie, Literatur-, Kunst-, Musik- und Medienwissenschaft.
Gefördert werden Vorhaben mit sozial-, mentalitäts- und alltagshistorischen, kulturwissenschaftlichen sowie wissenschaftsgeschichtlichen und historisch-ideologiekritischen Schwerpunkten,
- die sich an den Fragestellungen und Methoden des neueren Wissenschaftsdiskurses orientieren;
- die in internationaler Kooperation (vornehmlich mit Partnern im östlichen Europa) durchgeführt werden;
- die den Einsatz neuer Medien (Online-Publikationen, Digitalisierungsvorhaben u. Ä.) voranbringen;
- die einen Beitrag zur Nachwuchsförderung leisten.
Für eine Förderung durch den BKM im Rahmen des universitären Förderprogramms kommen Projekte mit einer Laufzeit bis längstens 31.12.2015 in Betracht.
2. Förderumfang
Zuwendungsfähig sind die zur Durchführung des Projektes notwendigen Personal- und Sachkosten sowie die sonstigen Kosten der Vor- und Nachbereitung in angemessenem Umfang. Projekte können bis zu einem Höchstbetrag von 80.000,– EUR gefördert werden. Die Förderung von Tagungen, Symposien u. Ä. ist abhängig von einer angemessenen Beteiligung der Hochschule bzw. außeruniversitären Forschungseinrichtung.
3. Antragstellung
Anträge können von deutschen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen gestellt werden.
Es wird davon ausgegangen, dass
– die formalen und rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung des geplanten Vorhabens mit der jeweiligen Institution abgeklärt wurden;
– die Institution Geschäftsräume und eine angemessene Sachmittelgrundausstattung für die Durchführung des Projektes zur Verfügung stellt;
– die Bewirtschaftung der Projektmittel über die Drittmittelstelle der Institution erfolgt;
– am Projektende überprüfbare Ergebnisse vorgelegt werden.
4. Fristen:
Die Bewerbungsfrist für das Forschungsprogramm endet am 28.02.2013. Eine positive Entscheidung vorausgesetzt, kann die Förderung frühestens zum 01.09.2013 beginnen.